Eine Solidaritätsabgabe auf hohen Vermögen

Eine Solidaritätsabgabe auf hohen Vermögen

Zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Krisen schlagen wir eine Solidaritätsabgabe auf hohen Vermögen vor. Diese Abgabe betrifft nur wenige hohe Vermögen und soll der öffentlichen Hand rund 40 Milliarden Franken zur Krisenbewältigung und Zukunftsprojekte einbringen.

Mit der Klima- und der Coronakrise sind wir in eine neue Epoche eingetreten. Wir auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mit Krisen konfrontiert, aus denen es kein Zurück zum Zustand vor den Krisen mehr geben wird. Klimaerhitzung, wirtschaftliche Turbulenzen, Pandemien, Einbrüche in der Nahrungs- und Wasserversorgung, politische und soziale Verwerfungen usw. verbinden sich zu Problemlagen, die uns fundamental herausfordern. Die Eindämmung und die Bewältigung dieser Krisen lösen einen enormen öffentlichen Finanzbedarf aus. Zum Beispiel müssen wir mit der Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft rasche Fortschritte machen, damit der Klimawandel so gut wie noch möglich eingedämmt werden kann. Es geht aber auch – und in zunehmendem Masse – um die Bewältigung der Folgen der Klimaerhitzung, z.B. in den Bereichen Hochwasser, Schutz vor Extremhitze, Umstellungen in der Landwirtschaft, Schutz vor den Folgen des Auftauens von Permafrost in den Bergen usw.. Und ebenso braucht es ein hohes Engagement, um armen Ländern bei der Krisenbewältigung unter die Arme zu greifen. Zur Beschaffung der finanziellen Ressourcen braucht es Sondersteuern, wie sie in der neueren Geschichte in Krisenzeiten schon wiederholt erhoben worden sind. Im folgenden präsentieren wir den Vorschlag einer Solidaritäts-Vermögensabgabe. Sie verbindet die Mittelbeschaffung mit einer Rückverteilung von Vermögenswerten von oben nach unten, also aus den spekulativ geladenen Finanzmärkten in die Nützlichkeitszonen der Gesellschaft, und trifft damit zwei Fliegen auf einen Schlag.

Gegenwärtig sind die hohen privaten Vermögen in der Schweiz ein enormes und nur wenig genutztes Steuerpotential. So ist das Reinvermögen in der Schweiz in den letzten Jahren massiv angestiegen, insbesondere auch im Vergleich zur Entwicklung bei den Einkommen. Pro Kopf betrug das Vermögen im Jahr 2019 durchschnittlich CHF 460‘000.- und lag damit zwei bis drei Mal über dem Durchschnitt der Nachbarländer (Annaheim & Heim 2021). Der Durchschnitt sagt jedoch nicht viel aus, denn diese Vermögen sind überaus ungleich verteilt. So verfügen alleine schon die 0.3% Reichsten über fast ein Drittel aller Vermögenswerte (30.9%). Während sich die Vermögen über eine längere Periode ähnlich entwickelten wie die Einkommen, sind sie in den letzten 20 Jahren deutlich stärker angestiegen. Heute entspricht gemäss Baselgia und Martinez (2020) das private Vermögen in der Schweiz dem 7.4-fachen des Nationaleinkommens.



Vermögensabgaben sind in der Geschichte der letzten hundert Jahre wiederholt erhoben worden. Sie sind also ein «klassisches» Instrument, um Mittel zur Bewältigung aussergewöhnlicher Krisen zu beschaffen.

Folgendes sind die Eckwerte des Modells: Erhoben werden soll die Abgabe auf Vermögensanteile, die über einer hohen Freigrenze von fünf Millionen CHF liegen. Die Abgabe soll während mindestens zehn Jahren geschuldet sein. Der jährliche Steuersatz soll bei drei, vier und fünf Prozent liegen, progressiv abgestuft nach der Höhe des Gesamtvermögens. Der geschätzte Ertrag einer solchen Abgabe beläuft sich über die gesamten zehn Jahre auf CHF 400 Mrd (40 Mrd pro Jahr). Die Ausrichtung der Abgabe auf hohe Vermögensanteile ist gut begründet, wie wir im Text genauer ausführen werden. Unter anderem ist es gerade ja die Dynamik der gesteigerten Profite und Vermögenserträge, die erheblich zur Verschärfung diverser Problemlagen beigetragen hat (Klimaerhitzung, verschärfte Standortkonkurrenz und zunehmender Steuerwettbewerb nach unten, wachsende soziale Spannungen). Ein Korrektur dieser ungleichen Verteilung des Reichtums dämpft also auch diese Dynamik.

Sonder-Vermögensabgaben sind unserer Auffassung nach keine Alternative zu permanenten Steuern, sondern eine Ergänzung im Hinblick auf die Bewältigung ausserordentlicher Krisen. In solchen Krisen fallen sehr hohe Ausgaben an, und entsprechend nimmt auch der öffentliche Mittelbedarf sprunghaft zu. Eine Sondersteuer muss für solche ausserordentliche Ausgaben konzipiert sein, nicht für regelmässige Ausgaben (für die es eben auch regelmässige Einnahmen braucht). Eine Sondersteuer kann zudem rasch realisiert werden, weil sie ausserhalb des oft komplexen Gefüges der gegebenen steuerlichen Regelungen konzipiert ist. Gerade in Krisenzeiten ist es dabei besonders angezeigt, sozial ausgleichende Sondersteuern zu erheben. Krisen treffen in aller Regel in die weniger begüterten Leute stärker als die Reichen; überdies erweisen sich viele Reiche oft als eigentliche Krisengewinnler (wie gerade wieder in der Coronakrise). Mit einer Vermögensabgabe kann die dadurch nochmals ansteigende materielle Ungleichheit erfolgreich kompensiert werden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert